Medizinische Trainingstherapie auf Verordnung.
KGG Grundausstattung
Bei der gerätegestützten Krankengymnastik (KGG) handelt es sich um eine für gesetzlich und privat versicherte Patienten verordnungsfähiges Heilmittel. Welche formalen Voraussetzungen sind für den Physiotherapeuten über seine Kassenzulassung hinaus zu schaffen, um diese Leistung erbringen zu dürfen? Derzeit gelten die gemeinsamen Empfehlungen der Spitzenverbände der Krankenkassen nach § 124Abs. 4 SGB V zur einheitlichen Anwendung der Zulassungsbedingungen. Zur Zulassung der Postion KG-Gerät muss ein zusätzlicher Raum von mindestens 30qm zur Verfügung stehen, die Mindestraumhöhe beträgt 2,50m. Folgende Geräte mit MPG–Zulassung sind erforderlich:
- Universal-/Rehazugtürme zweifach (nebeneinander im Abstand von ca. 1m) incl. Handgriff und Fußgurt
- Funktionsstemme (Beinpresse)
- Rumpfheber (Lumbaltrainer) oder alternativ ein Wickeltisch
- Vertikalzugturm (Lastissimuszug)
- Zwischen allen Geräten ist ein Sicherheitsabstand von einem Meter erforderlich
Zu den Grundausstattungs-Geräten können alle anderen Movens Geräte mit MPG-Zulassung mit verwendet werden.